Diskret Fremdgehen
Die Antwort auf diese Frage lautet unter bestimmten Voraussetzungen ja. Wie genau diese aussehen, wird im Folgenden genauer dargestellt werden.
Zu aller erst ist zu bedenken, dass das Fremdgehen in jedem Fall ein definitiver Vertrauensbruch gegenüber dem Partner ist, welcher dessen Gefühle zutiefst verletzen wird, sollte dieser davon erfahren. An dieser Stelle sei also zunächst der Hinweis gegeben, einmal genau darüber nachzudenken, ob nicht ein Ende der Beziehung sinnvoller wäre, als fremdzugehen.
Freilich existieren gewisse Situationen, in welchen es nicht angemessen ist die Beziehung zum eigenen Partner umgehend zu beenden. Oftmals werden diesbezüglich noch wichtige Familienfeiern oder Prüfungssituationen abgewartet. Abgesehen von diesen Ausnahmen jedoch, ist nach Möglichkeit vom Fremdgehen abzusehen.
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Lässt sich dies jedoch nun doch nicht vermeiden oder ist bereits passiert, dann müssen bestimmte Vorsichtsmaßnahmen getroffen werden, damit der eigene Partner nicht vorschnell davon erfährt. Häufig nimmt ein solches vorschnelles in Erfahrung Bringen ein böses und verletztes Ende. Da kann es durchaus Sinn machen, wenn bis zu einer günstigen Gelegenheit gewartet wird, bei welcher der Lebensgefährte in Ruhe auf die Missstände in der Beziehung und die entsprechende Beendigung der selbigen hingewiesen werden kann.
Der wohl wichtigste Faktor, welcher das Verraten einer Affäre zur Folge haben könnte, betrifft die Veränderung. Hierbei ist jegliche Veränderung gemeint, welche sich aus dem Fremdgehen ergibt oder bereits ergab. Mit eingeschlossen sind hierbei beispielsweise Veränderungen des Kleidungsstils oder des Parfums. Werden die Klamotten auf einmal extrem schick oder sexy, obwohl lediglich der Weg zur Arbeit ansteht, kann dies schnell Skepsis und Verdacht beim Betrogenen auslösen.
Vorsicht ist ebenfalls bei jeglichen Handyeinträgen geboten. Diese können in einem ungünstigen Moment in die Hände des oder der Ahnungslosen fallen und für Bestürztheit sorgen. Dementsprechend seien alle Kontaktdaten, wie auch die Kurzmitteilung der Affäre zu löschen. Auch wenn dies schwer fallen sollte. Alternativ wäre auch die Anschaffung eines zweiten Mobiltelefons möglich.


